Geschäftsnummer: | 02.1065 |
Eingereicht von: | Sommaruga Simonetta |
Einreichungsdatum: | 04.06.2002 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Patent; BRCA-; Bundesrat; Forschung; Europäische; Studie; Patentamt; Einspruch; Parlament; Patente; Ethikkommission; Französische; Erteilt; Ethik-Institutes; Menschengene; Marie-Curie-Institutes; Ethischen; -Gen-Patent; Schliesst; Aufgeworfenen; Haltung; Nein:; Begründung; Sind; Lehnt; Patentierbar; Funktionen; Unethisch; Universität; Unabhängige |
Am 28. November 2001 hat das Europäische Patentamt für das Brustkrebs-Gen BRCA-1 das 3. Patent erteilt (No EP 705 903). Dieses gilt auch für die Schweiz.
Das Patent ist sehr breit und umfasst - im Unterschied zu den beiden früher erteilten Patenten - auch das ganz normale, unmutierte Gen sowie zusätzlich:
- BRCA-1-Mutations-Gene und deren Expressionsprodukte;
- alle diese Gene und Genprodukte für die Verwendung in Gentherapien, Verfahren zum Testen von Personen und zum Screenen von Therapeutika;
- alle transgenen nichthumanen Tiere, denen ein BRCA-1-Gen zu Versuchszwecken eingeschleust wurde.
Dieses Patent wird vonseiten der Forschung ebenso kritisiert wie von Ethikkommissionen sowie Ärzte- und Patientorganisationen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er bereit, gegen das oben genannte Patent beim Europäischen Patentamt Einspruch zu erheben?
2. Das EU-Parlament hat sich gegen ein Patent auf das BRCA-1-Gen gewendet, und die französische Regierung unterstützt den Einspruch des renommierten Marie-Curie-Institutes gegen ein BRCA-1-Gen-Patent. Schliesst sich der Bundesrat dieser Haltung an? Und falls nein: mit welcher Begründung?
3. Das französische Parlament lehnt Patente auf Menschengene ab, weil diese unethisch sind und die unabhängige Forschung nachweislich hemmen. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Einschätzung, die von breiten Kreisen der Forschung geteilt wird?
4. Die von der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich in Auftrag gegebene Studie des Ethik-Institutes der Universität Zürich kommt ebenfalls zum Schluss, dass weder Gene noch deren Funktionen patentierbar sind. Wie stellt sich der Bundesrat zu den von der Studie aufgeworfenen ethischen Fragen?